Fachgebiete
Mediation
„Ein Kompromiss ist nur dann gerecht und brauchbar, wenn beide Parteien gleich unzufrieden sind.“
(Henry Kissinger)
Mediation, lateinisch „Vermittlung“, ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren, in dem ein Konflikt zwischen Personen konstruktiv beigelegt werden soll. Die Konfliktparteien („Medianten“) werden dabei von einem unabhängigen, allparteilichen Dritten („Mediator“) in ihrem Lösungsprozess begleitet. Ziel der Konfliktparteien ist es dabei, mithilfe des Mediators zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren jeweiligen Interessen und Bedürfnissen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen, sondern moderiert lediglich das Verfahren.
Wie ist der Ablauf eines Mediationsverfahrens?
In der Phase 1 der Mediation kommt es zum Abschluss einer Mediationsvereinbarung, in der auch Verhaltensregeln (gegenseitig ausreden lassen, keine Beleidigungen etc.) vereinbart werden.
In der Phase 2 werden die Themen gesammelt und wenn diese vollständig erfasst sind meist auf einem Flipchart festgehalten.
Phase 3 der Mediation beschäftigt sich mit den Hintergründen des Konflikts, die Interessen und Bedürfnisse der Medianten stehen im Vordergrund. Es ist dabei wichtig, dass der Mediator die Motive, Bedürfnisse und Gefühle herausarbeitet.
Dies ist der Grundstein für die Phase 4, nämlich die Erarbeitung von Lösungsoptionen durch die Medianden, meist in Form eines Brainstormings, bei welchem Optionen und Vorschläge zunächst gesammelt werden. Im nächsten Schritt wird bewertet, welche Lösungsvorschläge einigungs- und realisierungsfähig sind. Dabei wird ein Konsens angestrebt. War die Phase 4 erfolgreich, kommt es zu einer Einigung und Abschlussvereinbarung, bei der das Mediationsergebnis konkret schriftlich festgehalten wird. Die Konfliktparteien entscheiden über den Inhalt dieser Vereinbarung und haben auch die Möglichkeit, diese vor Unterfertigung durch einen Anwalt prüfen zu lassen.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung im Bereich der Mediation mit dem Schwerpunkt Ehe- und Familienrecht.